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Das revidierte Datenschutzgesetz: Wichtige Änderungen seit dem 1. September 2023

  • Autorenbild: Seid Zumberi
    Seid Zumberi
  • 4. Sept. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Seit dem 1. September 2023 ist in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft. Diese Revision stärkt den Schutz personenbezogener Daten und bringt für Unternehmen erweiterte Pflichten mit sich.


Wesentliche Neuerungen:


  • Anwendungsbereich: Das revDSG gilt nun ausschliesslich für Daten natürlicher Personen; Daten juristischer Personen sind nicht mehr erfasst.

  • Erweiterung der besonders schützenswerten Daten: Neu zählen genetische und biometrische Daten zu den besonders schützenswerten Personendaten.

  • Privacy by Design und Privacy by Default: Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutz bereits bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen (Privacy by Design) und die datenschutzfreundlichsten Voreinstellungen zu gewährleisten (Privacy by Default).

  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei Datenbearbeitungen, die ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen darstellen, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.

  • Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen: Verletzungen der Datensicherheit sind unverzüglich dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu melden.

  • Erweiterte Informationspflichten: Betroffene Personen müssen umfassend über die Bearbeitung ihrer Daten informiert werden, insbesondere über den Zweck der Bearbeitung und allfällige Datenbekanntgaben an Dritte.

  • Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten: Unternehmen sind verpflichtet, ein Verzeichnis über ihre Datenbearbeitungen zu führen.

  • Stärkere Sanktionen: Bei Verstössen gegen das revDSG drohen empfindliche Bussen, die sich direkt an natürliche Personen, insbesondere an Geschäftsleitungsmitglieder, richten können.


Für Unternehmen ist es essenziell, ihre Datenschutzpraktiken zu überprüfen und anzupassen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies umfasst die Aktualisierung von Datenschutzerklärungen, die Schulung von Mitarbeitenden und die Implementierung technischer sowie organisatorischer Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen? Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite, um Ihre Prozesse rechtskonform und effizient zu gestalten.

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