Mietzinsherabsetzung Sep. 2025
- Seid Zumberi

- 24. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. Sept.
Per September 2025 ist eine Senkung des Referenzzinssatzes erfolgt, nämlich ist er auf 1.25% gesunken. Damit Mieterinnen und Mieter von dieser Senkung profitieren können, muss jedoch ein Herabsetzungsbegehren an die Vermieterschaft gestellt werden. Ohne Begehren bleibt der bisherige Mietzins geschuldet.
Nicht jeder Mietvertrag führt automatisch zu einer Reduktion – entscheidend sind unter anderem der im Vertrag festgelegte Referenzzinssatz und weitere mietrechtliche Faktoren. Mit einer Chancenprüfung stellen Sie sicher, dass ein Antrag nicht ins Leere läuft und die rechtlichen Grundlagen für eine erfolgreiche Herabsetzung gegeben sind.
Mein Angebot
Um Ihre Chancen optimal zu nutzen, biete ich folgende Leistungen an:
Prüfung der Chancen auf Mietzinsreduktion (benötigt wird Ihr Mietvertrag): CHF 20.–
Direktes Verfassen des Herabsetzungsbegehren: CHF 50.–
(Empfehlung: zuerst eine Prüfung vornehmen lassen)
Kontaktieren Sie mich unkompliziert per E-Mail an info@zumberi-law.ch oder via WhatsApp unter +41 79 942 61 48.
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